Eine Verletzung der Menschenwrde - Warum Vereine und 11FREUNDE

Wir dokumentieren in der Folge Auszge aus dem Konzept Sicheres Stadionerlebnis sowie der Stellungnahmen von Union Berlin und der Fanhilfe Hannover. Die ausfhrlichen Dokumente dazu finden sich hier und hier. Weitere Hintergrnde und Statements findet ihr in der Reportage Der tiefe Graben in der kommenden 11FREUNDE-Ausgabe (ab Donnerstag am Kiosk).

Wir doku­men­tieren in der Folge Aus­züge aus dem Kon­zept Sicheres Sta­di­on­er­lebnis“ sowie der Stel­lung­nahmen von Union Berlin und der Fan­hilfe Han­nover. Die aus­führ­li­chen Doku­mente dazu finden sich hier und hier. Wei­tere Hin­ter­gründe und State­ments findet ihr in der Repor­tage Der tiefe Graben“ in der kom­menden 11FREUNDE-Aus­gabe (ab Don­nerstag am Kiosk).

1. All­ge­mein: Das Sicher­heits­kon­zept

DFL: Opti­mie­rungen vor­nehmen
Beim Blick auf die Ver­an­stal­tungs­lage in den höchsten deut­schen Spiel­klassen ist fest­zu­stellen, dass Infra­struktur und Spiel­or­ga­ni­sa­tion im Zusam­men­spiel aller Sicher­heits­träger sowie der Zuschau­er­ser­vice bereits heute auf höchstem Niveau ist und Pro­bleme lokal gelöst werden.
Vorfälle der Ver­gan­gen­heit haben jedoch gezeigt, dass auch hier noch Opti­mie­rungen vor­ge­nommen werden können und müssen. Ziel ist es, das Sta­di­on­er­lebnis sowohl in der sub­jek­tiven Wahr­neh­mung als auch in der objek­tiven Beur­tei­lung wei­terhin sicher zu gestalten.“
(Grund­sätz­liche Aus­rich­tung, S. 5)

Fan­hilfe Han­nover: Ohne Betei­li­gung der Fans
Diese ›sub­jek­tive Wahr­neh­mung‹ ist wohl in diesem Fall die mediale Bericht­erstat­tung zu bestimmten Spielen, die als anek­do­ti­sche Ein­zel­fälle her­an­ge­zogen werden, sowie darauf fol­gende Reak­tionen füh­render Poli­tiker und Ver­treter von Sicher­heits­be­hörden. Dahin­ge­hend ist das Stra­te­gie­pa­pier als äußerst gefähr­lich ein­zu­stufen, da es ohne Betei­li­gung und Zustim­mung der Fans ver­ab­schiedet wird. Dies wird eine Radi­ka­li­sie­rung ein­zelner Fans zur Folge haben, die trotz oder gerade wegen der neuen Maß­nahmen unbe­kannte Formen annehmen wird.“
(Stel­lung­nahme, Seite 31)

Union: Bestra­fungs­keule“
Tat­säch­lich aber behin­dert die Kon­zen­tra­tion auf neue und ver­schärfte Sank­ti­ons­me­cha­nismen den Dialog mit den Fans. Denn die hier vor­ge­se­hene ›Bestra­fungs­keule‹, mit dem umfas­senden, ent­in­di­vi­dua­li­sierten und vom Gesetz los­ge­lösten Sank­ti­ons­ka­talog aus ›Sicheres Sta­di­on­er­lebnis‹, wird gerade von den aktiven Fan­szenen, aus­drück­lich nicht nur Ultras, also von Fan­gruppen, auf deren kon­struk­tive Mit­ar­beit alle Betei­ligten ange­wiesen sind, in der Außen­dar­stel­lung als eine Art Kriegs­er­klä­rung ver­standen und durch mar­kige Bericht­erstat­tung ebenso unter­füt­tert.
Als unmit­telbar Betei­ligter kann man sich des Ein­drucks nicht erwehren, dass die Art der Dis­kus­sion und ihr oft­mals nur teil­weise beleg­barer Inhalt nur als Fei­gen­blatt genutzt werden sollen, um die, öko­no­misch zwar nach­voll­zieh­bare, aber doch jeden­falls kri­tisch zu hin­ter­fra­gende Kom­mer­zia­li­sie­rung des ›Pre­mi­um­pro­dukts Bun­des­liga-Fuß­ball‹ vor­an­zu­treiben.“
(Posi­ti­ons­pa­pier, S.3)

2. Beschluss­kom­pe­tenz der DFL

DFL: Bestehende Vor­schriften ergänzen
Eine Ein­bin­dung des Sta­di­onhand­buchs in das Liga­statut dahin­ge­hend, dass das Sta­di­onhand­buch selbst die sta­tua­ri­sche Rechts­grund­lage – und nicht nur die Zusam­men­fas­sung anderer Rechts­grund­lagen – dar­stellt, würde dem Liga­ver­band ermög­li­chen, in eigener Beschluss­kom­pe­tenz (spe­zi­fi­sche) – über die wei­terhin zu beach­tenden Min­dest­vor­gaben der DFB-Sicher­heitsRL hin­aus­ge­hende – Regu­la­rien für die Bun­des­liga und 2. Bun­des­liga auf­zu­nehmen, bestehende Vor­schriften zu ergänzen und zu kon­kre­ti­sieren, ohne dass dies von einer Beschluss­fas­sung durch den DFB abhinge und ohne Aus­wir­kungen für die Klubs der 3. und 4. Liga.“
(Vorschläge/​beabsichtigte Maß­nahmen in der Zustän­dig­keit des LV, S. 8)

Union: Pri­vate Straf­justiz
Sank­ti­ons­me­cha­nismen aber können nur an den Ver­trag zwi­schen dem Sta­di­on­be­su­cher und dem Ver­an­stalter – dem Verein – anknüpfen oder an das staat­liche Gewalt­mo­nopol, d.h. an die all­ge­mein­gül­tigen Mittel des Straf­rechts. Eine den staat­li­chen Straf­an­spruch ergän­zende oder sogar erset­zende pri­vate Straf­justiz oder ihr ent­spre­chende Sank­ti­ons­me­cha­nismen kann und darf es nicht geben.“
(Posi­ti­ons­pa­pier, S. 5)

3. Per­sonen-Kör­per­kon­trollen

DFL: Ver­bes­se­rung der infra­struk­tu­rellen Mög­lich­keiten
Wenn andere Maß­nahmen nicht zu der Lösung der Pro­ble­matik führen, sollen wei­tere Hand­lungs­mög­lich­keiten wie die Ver­bes­se­rung der infra­struk­tu­rellen Mög­lich­keiten für eine ange­mes­sene Per­sonen-Kör­per­kon­trolle in den not­wen­digen Sta­di­on­sek­toren (z.B. Errich­tung von Con­tai­nern statt wie z.T. bisher Zelte) zur Ver­fü­gung stehen, um etwaige Voll­kon­trollen zügig und ohne unver­hält­nis­mä­ßigen Ein­griff in die Per­sön­lich­keits­rechte durch­zu­führen.“
(Kon­kre­ti­sie­rungen der DFB-Richt­li­nien, S. 10)

Union: Ent­wür­di­gend und vor­ver­ur­tei­lend
Ob bei­spiels­weise die Ver­fasser des Kon­zept­pa­piers Sicheres Sta­di­on­er­lebnis“ damit ein­ver­standen wären, sich einer Voll­kon­trolle“ durch pri­vates Sicher­heits­per­sonal zu unter­ziehen oder im Dezember auf einer nassen Matte die Schuhe aus­zu­ziehen, nur weil sie als ebenso unbe­schol­tene Fans wie 99+ % der Fuß­ball­fans ihrer Ver­eine für das ver­meint­liche Gewalt­po­ten­zial des Fuß­balls in Sip­pen­haft“ genommen werden, erscheint sehr frag­lich. Ebenso frag­lich erscheint, ob die vor­ge­schla­gene Ver­än­de­rung in Form der Anglei­chung der Umge­bung einer sol­chen ent­wür­di­genden, vor­ver­ur­tei­lenden und ins­ge­samt aus­ge­spro­chen dubiosen Pro­zedur tat­säch­lich eine maß­geb­liche Ver­bes­se­rung dar­stellt und den Kern des Pro­blems trifft.“
(Posi­ti­ons­pa­pier, S. 6)

Han­nover: Ver­let­zung der Men­schen­würde
Nackt­kon­trollen stellen einen erheb­li­chen Ein­griff in die Pri­vat­sphäre des Men­schen dar. Selbst der Polizei ist es nur unter strengen Auf­lagen gestattet, diese durch­zu­führen. Von pri­vaten, ver­mut­lich unter­qua­li­fi­zierten Ord­nungs­diensten, durch­ge­führte Nackt­kon­trollen, sind in keinster Form akzep­tabel und eine Ver­let­zung der Men­schen­würde.“
Stel­lung­nahme, S. 32

4. Ver­bote

DFL: Selbst­bin­dung der Klubs
Sinn­voll und erfor­der­lich ist hier eine ›Selbst­bin­dung‹ der Klubs, so z.B. keine Ein­tritts­karten mehr an Fan­klubs zu ver­geben, welche nicht bereit sind, eine Fan­ver­ein­ba­rung mit den genannten Min­dest­in­halten (Gewalt­frei­heit, Aner­ken­nung Sta­di­on­ord­nung etc.) abzu­schließen, oder welche diese Min­dest­in­halte nach Abschluss der Fan­ver­ein­ba­rung nicht beachten; oder z.B. den Fan­klubs das Mit­führen von ›Block­fahnen‹ und Ban­nern zu ver­bieten, wenn diese zur Ver­schleie­rung der Täter­schaft bei Ein­satz von Pyro­technik bzw. über­haupt zur Ermög­li­chung von Pyro­technik miss­braucht werden.“
(Sta­tua­ri­sche Ver­an­ke­rung von Min­dest­vor­gaben zwi­schen Klubs und Fans, S. 14)

Han­nover: In höchstem Maße gefähr­lich
Ins­be­son­dere der Ver­such, Besu­cher­gruppen für das Fehl­ver­halten Ein­zelner ver­ant­wort­lich zu machen, ist inak­zep­tabel und in höchstem Maße gefähr­lich. Wei­terhin ist nur von Kon­se­quenzen für Fans die Rede, wenn diese Ver­ein­ba­rungen nicht ein­ge­halten werden.“
(Stel­lung­nahme, S. 32)

5. Die Sicher­heits­kon­fe­renz
DFL: Berück­sich­ti­gung bei Nicht­ein­hal­tung

Durch­füh­rung von ›Per­sonen-Kör­per­kon­trollen‹ beim Ein­gang zu bestimmten Berei­chen, z.B. bei Pyro­technik- Vor­fällen in der Ver­gan­gen­heit in diesen Sta­dion-Berei­chen und ggf. bei Spielen mit erhöhtem Risiko.
Diese Maß­nahmen folgen z.T. eben­falls aus der im Ver­hal­tens­kodex vom 17.7.2012 ent­hal­tenen Ver­pflich­tung, Ver­stöße kon­se­quent zu sank­tio­nieren. Sollte ein Klub der­ar­tige Maß­nahmen nicht für erfor­der­lich halten oder ent­spre­chende Auf­lagen nicht umsetzen, so kann dies bei Vor­komm­nissen bei der Straf­zu­mes­sung durch das Sport­ge­richt berück­sich­tigt werden und ggf. auch im Rahmen einer sport­ge­richt­li­chen Auflage/​Weisung ange­ordnet werden.“
(Vorschläge/​beabsichtigte Maß­nahmen in der Zustän­dig­keit des LV, S. 15)

Union: Züge einer Demü­ti­gung
Ein wich­tiger Punkt im Posi­ti­ons­pa­pier ›Sicheres Sta­di­on­er­lebnis‹ ist die Erar­bei­tung eines ›frei­wil­ligen‹ Kodex mit ver­bind­li­chem (!) Inhalt bei gleich­zei­tiger Sank­tio­nie­rung für den Fall der Ver­wei­ge­rung der Unter­schrift oder der Miss­ach­tung einer sol­chen ›Ver­ein­ba­rung‹.
Analog zur Sicher­heits­kon­fe­renz vom 17. Juli 2012 mutet dieses Vor­gehen pro­ble­ma­tisch an und wird von vielen, ins­be­son­dere den aktiven Fan­grup­pie­rungen als Erpres­sung ver­standen.“

Der 1. FC Union Berlin ist der Sicher­heits­kon­fe­renz vom 17. Juli 2012 auch nicht etwa oder zumin­dest nicht nur wegen des pro­ble­ma­ti­schen Inhalts des damals zu unter­schrei­benden Kodex fern­ge­blieben, son­dern wegen des Umgangs von DFB/DFL mit ihren“ Ver­einen, die sich am 16./17. Juli in der Auf­for­de­rung zur Unter­zeich­nung ohne Mög­lich­keit einer echten, ergeb­nis­of­fenen Dis­kus­sion zeigte. Diese starke Züge von Demü­ti­gung ent­hal­tende Her­an­ge­hens­weise ist nicht die rich­tige. Dass DFB/DFL ihre Macht derart aus­spielen, führt der­zeit auf eine beun­ru­hi­gende Eska­la­tion zu. Hier ist drin­gend ein Umdenken ange­bracht und des­halb ist auch bezüg­lich des gefor­derten Kodex – aus­drück­lich: unab­hängig von dessen Inhalt! – das Kon­zept­pa­pier abzu­lehnen.“
(Posi­ti­ons­pa­pier, S. 7 und 8)

6. Die Wei­ter­gabe von Daten

DFL: Iden­ti­täten mit­teilen
Mög­liche For­de­rungen an den Gesetz­geber:
Anpas­sung des Spreng­stoff­ge­setzes im Hin­blick auf Pyro­technik
Polizei & Justiz (StA und Gerichte)
- mehr Trans­pa­renz: Aus­künfte über Stand von poli­zei­li­chen Ermitt­lungen gegen Tat­ver­däch­tige
- Abschre­ckung durch sofor­tige Ermitt­lung von Tat­ver­däch­tigen
- kon­se­quente Durch­set­zung des Gewalt­mo­no­pols des Staates, Beach­tung des Lega­li­täts­prin­zips
- kon­se­quente und schnelle Durch­füh­rung von Ermitt­lungs- und Straf­ver­fahren
- Aktua­li­sie­rung / Über­prü­fung der Ein­träge der Datei ›Gewalt­täter Sport‹
- Mit­tei­lung von Iden­ti­täts­fest­stel­lungen durch die Polizei
- Ver­mehrte Anwen­dung beschleu­nigter Ver­fahren“
(For­de­rungen an Dritte, S. 32)

Han­nover: Absurd und anma­ßend
Auch wenn dieser Absatz in seiner For­mu­lie­rung vage bleibt, so ist es überaus erstaun­lich, dass diese For­de­rung über­haupt so for­mu­liert wird. Es ist nicht davon aus­zu­gehen, dass die For­de­rung auf eine Libe­ra­li­sie­rung oder Anpas­sung des Spreng­stoff­ge­setzes an die Erfor­der­nisse eines mög­li­cher­weise legalen Abbren­nens von Pyro­technik im Sta­dion abzielt. Dies ist inso­fern erstaun­lich, da der DFB mit Ver­weis auf gel­tende Gesetze eine wei­tere Debatte zu diesem Thema ablehnte. For­de­rungen an den Gesetz­geber hätten auch in der dama­ligen Situa­tion gestellt werden können und hätten mög­li­cher­weise zu einer Ent­span­nung der jet­zigen Situa­tion bei­getragen.“
(Stel­lung­nahme, S. 33)

Die For­de­rungen an die Justiz sind absurd und anma­ßend, da sie die Unab­hän­gig­keit der Justiz berühren. Neben mas­siven daten­schutz­recht­li­chen haben wir auch grund­sätz­liche Bedenken gegen­über den auf­ge­stellten For­de­rungen.
Es ist nicht nach­zu­voll­ziehen, wieso ein pri­vat­recht­li­cher Ver­band Infor­ma­tionen aus lau­fenden Ermitt­lungs­ver­fahren erhalten sollte. Hierzu wird leider keine nach­voll­zieh­bare Begrün­dung gelie­fert. Auch die gefor­derte Mit­tei­lung von Iden­ti­täts­fest­stel­lungen ist äußerst bedenk­lich, frag­lich ist auf wel­cher Rechts­grund­lage dies geschehen soll.“
(Stel­lung­nahme, S. 34)

Union: Extrem kri­tisch zu sehen
Die Rechts­aus­le­gung und Straf­ver­fol­gung im Umfeld von Fuß­ball­spielen ist schon jetzt ungleich härter als außer­halb. Nir­gendwo im Alltag würde ernst­haft das Kleben eines Sti­ckers oder das Umkippen einer Mülltonne21 als viel mehr als eine Ord­nungs­wid­rig­keit mit fol­gender Geld­buße geahndet werden. Im Fuß­ball­kon­text werden die glei­chen Ver­gehen nach­weis­lich sofort zu Sach­be­schä­di­gung oder Land­frie­dens­bruch – mit mehr­jäh­rigem Sta­di­on­verbot und einem lebens­langem Ein­trag in die Datei Gewalt­täter Sport und fall­weise wei­teren frei­heits­ein­schrän­kenden Folgen.

… Ebenso ist die Art der Daten­er­fas­sung und ‑wei­ter­gabe im Fuß­ball­kon­text, nicht nur durch DFB/DFL, son­dern vor allem auch durch Polizei und Staats­an­walt­schaft an die pri­vaten (!) Ver­eine und Ver­bände, extrem kri­tisch zu sehen, nicht zuletzt vor dem Hin­ter­grund des Daten­schutzes und des Schutzes der Per­sön­lich­keits­rechte.“
(Posi­ti­ons­pa­pier, S. 5)

7. Entzug der Pri­vi­le­gien

DFL: Fan­ver­ein­ba­rung
In Fan­ver­ein­ba­rung soll zudem gere­gelt sein, dass etwaige vor­han­dene Fan-Pri­vi­le­gien nicht länger gewährt werden, sollten Inhalte der Fan­ver­ein­ba­rung nicht ein­ge­halten werden.“
(Sta­tua­ri­sche Ver­an­ke­rung von Min­dest­vor­gaben einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen Klubs und Fans, S. 15)

Union: Regle­men­tie­rung frag­lich
In dem Zuge appel­lieren wir zu über­denken, ob Zaun­fahnen, Banner und vor allem Steh­plätze tat­säch­lich ver­han­del­bare Pri­vi­le­gien sind, oder nicht ele­men­tare Bestand­teile des Kul­tur­guts Fuß­ball, die bereits vor Grün­dung der DFL exis­tierten, und deren Regle­men­tie­rung der DFL trotz Lizenz­ge­ber­schaft frag­lich zusteht.“
(Posi­ti­ons­pa­pier, S. 8)

ncG1vNJzZmhpYZu%2FpsHNnZxnnJVkrrPAyKScpWeVnrumedWeqaWdpK%2FCr7OMnZyrZZ2au7Svx56lsF1zaHKDj9GdnGhsY2mFdn4%3D

 Share!